Recht
und Gegenwart
(ein Projekt von HitzLetter.de)
Der bisherige
systematische Ansatz (siehe unten ab der Trennlinie) wurde mangels Zeit
und Unterstützung bis auf Weiteres suspendiert. Hier werden nun vorerst
Anmerkungen zu aktuellen rechtlichen Begebenheiten eingestellt, welche
weniger grundrechtsrelevant, aber systembildend erscheinen. Wie es sich
ergibt, in loser zeitlicher Reihenfolge und ohne Anspruch auf
Vollständigkeit. Überschneidungen mit dem allgemeinen ´Logbuch´ sind
möglich.
21.-04.-2007
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Alter Seitentext - vom Januar 2005 bis März 2007
Hier sollen rechts-zeitgeschichtliche Beiträge und Übersichten stehen und entstehen. Es wäre schön, wenn sich jemand finden würde, der einzelne Themen übernimmt oder eventuell schon etwas dazu hat. Ich werde sicher die eine oder andere Sache selbst aufgreifen, aber wohl nicht alles.
Anfangs sollte die gesamte Site/Hitzletter mit einem rechtlich orientierten Konzept starten. Besonders war angedacht, ein Forum für mißratene oder eindeutig ungerecht verlaufene Gerichtsverfahren zu bilden. Dieser Themenkreis wurde nun bis auf weiteres hier in eine Unterrubrik eingelagert, in mehr experimenteller Form. Im Übrigen wurde der Fokus davon genommen und es wurde mit zusätzlichen Unterrubriken ergänzt. Alles ist vorerst als Anregung gedacht. Wer weitere Ideen für diese Seite kann mir gerne Nachricht geben (an timm@hitzletter.de)
Eine
Zusammenstellung der zivilrechtlichen Prozeßrechte vom 24. Mai
1949 bis heute. Konzentriert auf wesentliche Umgestaltungen, aus
denen Verkürzungen der Rechte oder Möglichkeiten der
Prozeßparteien resultierten. Unter Herausarbeitung von
Relevanz sowie offizieller Stellungnahme des Gesetzgebers zur
jeweiligen Novelle. Eine kurze Übersicht der wesentlichen
Prozeßmaximen und grundrechtlichen Verfahrensgedanken sollte
vorgespannt werden. Zu nennen ist beispielsweise die
Umwandlung der zweiten Instanz (Berufung) in eine rein rechtliche
Überprüfungsinstanz, welche prinzipiell keine
tatsächlichen Beweisfragen mehr zu lösen hat.
Oder
allgemeine Verkürzungen von Rechtsmittelmöglichkeiten.
Eine Übersicht zu Veränderungen in den Gerichts- und Anwaltsgebühren (gleicher Tenor und Zeitrahmen wie oben). Zu nennen ist u.a. die Erhöhung des zivilrechtlichen Gerichtskostenvorschusses (ohne den ein Zivilgericht grundsätzlich kein Standardverfahren aufnimmt) von ehemals einer Gebühr auf mittlerweile drei.
Die Entwicklung im Grundrechtsapparat von 1949 bis heute. Verkürzungen derselben, sukzessives Aufstellen von definierten Schranken und Ausnahmen. Sowie ein anschließendes Aufzeigen gesellschaftlicher Tendenzen (z.B. Datenspeicherung, Gentechnik), woraus weiteres Einschränkungspotential resultieren wird oder kann. Es sollte sich auch die Frage stellen, inwieweit das aktuell noch vorhandene Demokratiekonzept historisch für wichtig gehaltenen Prämissen entspricht - inwiefern es mitsamt der Grundrechte erodiert und de facto ein Potemkinsches Dorf entsteht.
Eher trocken aber wesentlich: Inländische Justizhaushalte ab Gründung bis heute oder in wenigstens repräsentativem Rahmen. Gespiegelt an der Anzahl verarbeiteter Verfahren - wie diese erledigt wurden und von wievielen Personen. Gespiegelt an jeweiligem wirtschaftlichen Bruttosozialprodukt des Bundes in dieser Zeit bzw. vorhandenen Globaldaten wie Wirtschaftswachstum, Lohnentwicklung u.ä. Interessant erschiene die Beibindung von Entwicklungen in der Staatsverschuldung bzw. pro-Kopf-Verschuldung sowie der Spekulation, inwiefern Mangelsituationen zur Begründung von strategischen Reduktionen genutzt werden.
Exemplarische Aufstellungen der bisherigen und möglicherweise noch folgenden Privatisierungsprojekte von kommunalen - und Staatshaushalten. Idealerweise mit Anhang der offizielle geäußerten Gründe, Verlautbarungen oder Hoffnungen der Bevölkerung. Ansprache einer kritischen öffentlichen Restmasse, unterhalb der kein üblich gedachtes Allgemeinwesen mehr organisiert erscheint bzw. Diskussion eines (wann?) umschlagenden Punktes in der öffentlichen Meinung zu Privatisierungen. Beispiele zu Entstehungen bestimmter Privatisierugsobjekte (Bahn, Post, Energieversorgung, Polizei).
Verschiedene
Ausarbeitungen über weitere Tendenzen wie zugelassene oder
betriebene Verzerrungen von wirtschaftlichem Markt- und
Wettbewerbsbegriff, Usurpation von Institutionen mit Allmenden- oder
öffentlichem Teilhabecharakter durch rein erfolgs- oder
gewinnorientiertes Gedankengut (z.B. in Justiz, Schulbildung,
Hochschulwesen, Straßenverkehr, Notbetreuung von Kranken).
Kumulationsbelastungen durch öffentliche Abgaben,
enteignungsgleicher Eingriff und euphemisierende Besteuerung.
Beispiele im Solidaritätzuschlag, Zweitwohnungssteuer,
Sprungbesteuerung von Renten durch das Alterseinkünftegesetz,
sukzessive Verschärfungen in der Einkommensanrechnung bei
Auszahlung von Zusatzrenten, Abbau des Arbeitslosengeldes auch für
langjährige Einzahler (Lohnzettel: "Beiträge zur
Arbeitslosenversicherung").
Verdrehung des überlieferten
Patentbegriffes bis hin zu einer Patentierbarkeit von Pflanzen oder
Lebewesen, was große Witschaftsagglomerationen in die Lage
versetzt und versetzen wird, ganze Völker in den Ruin zu
treiben oder ihnen die Fortpflanzung gerichtlich vollstreckbar
versagen zu lassen, wenn sie sich ohne Zustimmung des Patentinhabers
vermehren wollen.
Berichte aus/von behördlichen- oder gerichtlichen Verfahren, die Betroffene durch Willkür, Parteilichkeit, Abweichung vom Gesetz oder schiere Untätigkeit fassungslos machten. Der Fokus sollte (dennoch) auf einer eher sachlichen Schilderung liegen (kein Kummerkasten oder Leserbriefecke). Dabei sollte der Plot erkennbar und nachvollziehbar sein und alles natürlich lesbar. Derartige Beiträge würden sich im Rahmen einer Veröffentlichung als Feldstudie und wissenschaftlicher Typisierungsversuch verstehen. Das heißt auf Wunsch ohne Aktenzeichen und anonym.
Zusammenstellungen und Dokumentationen der Situation der Anwälte seit Kriegsende 1945. Aktuell macht das Rechtsdienstleistungsgesetz großen Kummer – sogar im Presseorgan der BRAK (3/2005 „Erschreckende Sorglosigkeit“) nehmen die kritischen Stimmen zu. Orientierungsstichwort in diesem Punkt sei der „Anwalt als Organ der Rechtspflege“. These: Tatsächlich wird die Existenz von Anwälten seitens Richterschaft und Justizverwaltung eher als störend empfunden – und das nicht erst seit heute.
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